Was sollten Sie machen?
Die Beschreibungen der verschiedenen Regelungen zeigen, dass die persönliche Haftung ein Risiko ist, das für fast jede Person, die an einem Unternehmen beteiligt ist, zum Tragen kommen kann. Dabei richtet sich die Aufmerksamkeit an erster Stelle auf die Führungskräfte und Aufsichtsräte. Sie sind verpflichtet, ihre Aufgabe pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen. Versäumen sie diese Aufgabe, dann können sie von der Gesellschaft selbst für den Schaden, der wegen ihrer schlechten Verwaltung entsteht, zur Verantwortung gezogen werden. Bei einer Insolvenz greift der Insolvenzverwalter oft zu diesem Instrument und macht die Führungskräfte und Aufsichtsräte im Namen der Gesellschaft haftbar.
Bei einer Insolvenz besteht oft auch das Risiko einer Haftung gemäß WBF. Dieses Gesetz enthält verschiedene Fallstricke, wie die Umkehrung der Beweislast. Schließlich können Führungskräfte und Aufsichtsräte oft auch noch von allerlei Dritten belangt werden, wie beispielsweise von Gläubigern, Arbeitnehmern, Lieferanten und dem Finanzamt.
Aber nicht nur Führungskräfte und Aufsichtsräte werden mit diesen Haftungen konfrontiert. Wird das Unternehmen insolvent, dann besteht für alle Personen, die sich intensiv um die Geschäftspolitik des Unternehmens gekümmert haben, das Risiko, vom Insolvenzverwalter für den vollständigen Fehlbetrag der Insolvenzmasse haftbar gemacht zu werden.
Vor allem Anteilseigner, die sich hinter oder vor den Kulissen intensiv in die Geschäftspolitik des Unternehmens eingemischt haben, aber auch Wirtschaftsprüfer oder andere Berater, können mit dieser Haftung konfrontiert werden. Diese Haftung kann sich auf alle Personen, die die Geschäftspolitik des Unternehmens so bestimmt haben, als wären sie Mitglieder der Geschäftsführung, erstrecken.
Nicht nur die Phase, in der eine Führungskraft bereits haftbar gemacht wurde, sondern auch das Stadium vor dieser Phase erfordert eine gute und rechtzeitige Beratung und sachkundige Unterstützung. Es geht schließlich um das Privatvermögen der Führungskraft, das bei persönlicher Haftung auf dem Spiel stehen kann. Umgekehrt gilt das auch, wenn Sie zum Beispiel als Anteilseigner, Investor, Arbeitnehmer oder Nachfolger einer Führungskraft Einwände gegen die Geschäftspolitik oder das Verhalten einer Führungskraft oder eines Aufsichtsrats haben. Auch wenn Sie der Gläubiger eines Unternehmens sind, das zwar bestellt und die Lieferung in Empfang genommen hat, aber die Zahlung versäumt, kann eine persönliche Haftung einer Führungskraft zum Tragen kommen, zum Beispiel wenn andere Gläubiger des Unternehmens ihr Geld bereits erhalten haben.
Die Anwälte von Borsboom & Hamm N.V. sind auf all diesen Rechtsgebieten sachkundig. Ihr Schwerpunkt liegt vor allem auf dem Unternehmensrecht mit all seinen Facetten. Ob Sie nun eine Führungskraft belangen, weil Sie Ihren Schaden geltend machen wollen, oder ob Sie selbst als Geschäftsführer oder Manager eines Unternehmens haftbar gemacht wurden, eine sachkundige Beratung ist in diesen Fällen unentbehrlich.
Natürlich können Sie für Ihre Sache auch eine Second Opinion anfordern, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr heutiger Berater diese Materie nicht genug beherrscht. Sie brauchen nämlich einen erfahrenen Fachanwalt für die Situationen, in denen es um die persönliche Haftung geht. Einen Fachanwalt, der dem Druck gewachsen ist, der von verschiedenen Seiten auf Führungskräfte ausgeübt wird, wenn deren Tätigkeiten zur Diskussion stehen. Einen Fachanwalt, der die Verfahren genauso gut kennt wie der Insolvenzverwalter selbst. Einen Fachanwalt, der weiß, welche Möglichkeiten es zur Sicherung Ihrer Rechte gibt, wenn Sie selbst die Tätigkeiten einer Führungskraft zur Diskussion stellen wollen. Und zwar gerichtlich wie auch außergerichtlich und erforderlichenfalls bis zum Obersten Gerichtshof der Niederlande, dem Hoge Raad.
Borsboom & Hamm N.V. kann Sie dabei unterstützen. Sie können mit folgenden Juristen Kontakt aufnehmen: Herrn Mr. C.F.W.A. Hamm oder Herrn J.P.M. Borsboom. Diese Juristen leiten Abteilungen mit sachkundigen Anwälten, die sich auf die Beratung und Verfahren im Bereich der Haftung spezialisiert haben, und zwar als Insolvenzverwalter sowie als Angreifer und Verteidiger von haftbar gemachten Geschäftsführern, Managern, Aufsichtsräten und anderen Personen. Alle Mitteilungen werden natürlich vertraulich behandelt.