Haftungsarten

Haftungsarten

Unternehmen und deren Führungskräfte und Aufsichtsräte werden mit verschiedenen Haftungsarten konfrontiert.  Die Haftung der Geschäftsführer bzw. Manager gegenüber den von ihnen geleiteten Unternehmen ist die Innenhaftung. Die Geschäftsführer, Manager und Aufsichtsräte sind verpflichtet, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Versäumen sie das, dann können sie vom Unternehmen selbst für den von ihnen durch die schlechte Verwaltung verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden. Bitte folgen Sie dem obigen Link, dann erhalten Sie eine Kurzübersicht über die verschiedenen Fälle, in denen Führungskräfte der Gesellschaft gegenüber haften können.

Die zweite Haftungsart wird die Außenhaftung genannt. Bei der Außenhaftung geht es um die Haftung der Führungskräfte verschiedenen Dritten gegenüber. Dabei kann man an Gläubiger, Lieferanten, aber auch an das Finanzamt und die Arbeitnehmer des Unternehmens denken. Wenn Sie diesem Link folgen, dann erhalten Sie eine Kurzübersicht über die verschiedenen Fälle, in denen die Führungskräfte gegenüber Dritten, die am Unternehmen beteiligt sind, haften können.Ondernemingen en hun bestuurders en commissarissen hebben te maken met verschillende soorten aansprakelijkheid.

 

 

Auf den folgenden Seiten werden einige ausgewählte Kapitel des Geschäftsführer-/Managerhaftungsrechts behandelt. Diese Seiten sind keinesfalls vollständig, sondern geben lediglich eine Skizze der verschiedenen Haftungen, mit denen Geschäftsführer, Manager, Aufsichtsräte und andere Führungskräfte von Unternehmen konfrontiert werden können.

Außer der nachstehend behandelten persönlichen Haftung gibt es noch allerlei andere unternehmensrechtliche Verfahren, in die Unternehmer verwickelt werden können, beispielsweise die Entlassung des Vorstandsmitglieds einer Stiftung, die Abfindung eines Minderheitsanteilseigners, Streitfragen bei einem Gesellschaftervertrag oder ein Schadensanspruch anlässlich einer Betriebsübernahme. Aber auch bei Fragen des Personengesellschaftsrechts, Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern einer Offenen Handelsgesellschaft oder Genossenschaft können Sie sich natürlich an Borsboom & Hamm N.V. wenden.