Home

Geschäftsführer- und Vorstandshaftung

Unternehmerisches Handeln birgt Risiken. Alle Unternehmer und Unternehmen haben jedoch eines gemeinsam: Die Führungskräfte (Geschäftsführer und Manager) dürfen nicht soweit gehen, dass sie das Unternehmen fahrlässig leiten und dem Unternehmen oder Dritten aus diesem Grund Schaden zufügen. In den Medien können wir sensationelle Fälle lesen, wie beispielsweise bei OGEM,  Vie d’Or, World Online, Landis und noch vor kurzem gab es die Haftungsprobleme von Ceteco, dem im Jahr 2000 insolvent gewordenen, börsennotierten Unternehmen, und zum Beispiel auch bei Ahold. Die Geschäftspolitik des Managements dieser Unternehmen wurde zu einem öffentlichen Diskussionsgegenstand. In vielen Fällen wurden die Führungskräfte oder Aufsichtsräte sogar gerichtlich belangt und persönlich für die schlechte Geschäftspolitik, offensichtlich schlechte Unternehmensführung oder Misswirtschaft haftbar gemacht.

Bei den vorgenannten Namen handelt es sich dann noch lediglich um die sensationellen, in der Öffentlichkeit ausführlich behandelten Fälle. Denn es sind nicht nur die großen oder börsennotierten Unternehmen, die mit der Haftung von Führungskräften konfrontiert werden. Auch bei den mittelgroßen Unternehmen und in der Praxis der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) spielt die Haftung von Geschäftsführern, Managern und Aufsichtsräten eine bedeutende Rolle. Zum Beispiel dann, wenn weiterhin Waren bei Lieferanten bestellt werden, obwohl sich das Unternehmen bereits in einer finanziell schlechten Lage befindet, wenn sich Anteilseigner intensiv in die Geschäftspolitik einmischen und eigentlich die Führungsrolle spielen, oder wenn Unternehmensteile zu billig verkauft werden.

Die Zahl der Fälle, in denen Führungskräfte der kleineren und mittleren Unternehmen haftbar gemacht werden, übersteigt die Zahl der sensationellen, in den Medien behandelten Fälle bei weitem. Schätzungsweise geht es um Hunderte von persönlich haftbar gemachten Geschäftsführern, Managern und Aufsichtsräten jährlich.

Die Haftung von Führungskräften und Aufsichtsräten kann in allen Phasen des Bestehens eines Unternehmens zur Diskussion stehen. Häufig ist ein Haftungsanspruch nach einer Insolvenz des Unternehmens relevant.

 

 
Konkursverwalter stellen sich in der Praxis regelmäßig die Frage, ob die Führungskräfte des insolventen Unternehmens haftbar gemacht werden sollten. Führungskräfte von insolventen Unternehmen, die haftbar gemacht wurden, müssen sich ihrerseits oft gegen Konkursverwalter zu Wehr setzen. Aber auch ohne Insolvenz, wenn das Unternehmen noch normal Geschäfte tätigt, kann eine Führungskraft des Unternehmens selbst für seine Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden. Außerdem werden Führungskräfte noch von verschiedenen persönlichen Haftungen bedroht, zum Beispiel dann, wenn sie bei der Gründung des Unternehmens nicht richtig gehandelt oder Gläubiger oder Anteilseigner direkt benachteiligt haben.

Die Geschäftsführer, Manager und Aufsichtsräte, die Unternehmen leiten, die Anteilseigner und Stakeholder, aber vor allem auch die Gläubiger und andere betroffene Personen wollen Einsicht in die Risiken und Möglichkeiten haben. Dabei geht es an erster Stelle um die Führungskräfte gewinnorientierter Unternehmen, die juristische Personen sind, wie die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Manager von Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit. Aber auch die Manager und Aufsichtsräte anderer juristischer Personen, wie Stiftungen und Vereine, werden mit Haftungsrisiken konfrontiert.

Diese Webseite richtet sich an alle Personen, die mit Führungskräften und Aufsichtsräten und deren Handeln zu tun haben. Ob man sich zuvor über die Beschränkung von Haftungs­risiken beraten lassen will, oder ob es um die Verteidigung einer bereits haftbar gemachten Führungskraft oder um das Belangen eines Geschäftsführers, Managers oder Aufsichtsrats geht, der seine Aufgabe schlecht erfüllt hat.

Bitte klicken Sie auf die obengenannten Themen, dann erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Aspekte der Geschäfts­führer-/Managerhaftung. Diese Informationen wollen Ihnen eine Kurzübersicht über die verschiedenen Haftungsrisiken geben, mit denen Führungskräfte und Aufsichtsräte konfrontiert werden können.